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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Auftraggeber und Secure-Sicherheitsdienste. Sie sind zusätzliche Regeln die vom Auftraggeber und der Secure-Sicherheitsdienste abgemacht sind.
2. Dienste Secure-Sicherheitsdienste
Die Secure-Sicherheitsdienste verantwortet sich die Aufgaben mit ausgebildetem Sicherheitspersonal durchzuführen Secure-Sicherheitsdienste verantwortet sich dem Kunden sowie deren Gäste immer ein korrektes, loyales,
freundliches verhalten zu zeigen.
Alle Informationen von Kunden sind streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls Dritten weiter zu geben
3. Dienstzeiten, –Änderungen und –Absagen
3.1. Einsatzzeiten
Es gelten die definierten Einsatzzeiten die Vertraglich unterzeichnet sind. Wen das Sicherheitspersonals länger arbeitet,wird die Abrechnung pro angebrochener ½ Stunde zusätzlich verrechnet
3.2. Reduktion Personal
Reduktion der vertraglich abkommen werden bis 24 Stunden vor dem Dienst ohne entschädigung akzeptiert.
Kurzfristige Änderungen aufgrund der Situation sind möglich wobei nach Einsatzantritt in jedem Fall eine minimale Dienstzeit von 4 Stunden pro eingesetzten Secure-Sicherheitsdienste Mitarbeiter verrechnet wird.Reduktion des
Personals muss in jedem Fall sicher-sein, dass die vertraglichen abkommen eines Dienstes seriös erfüllt werden können.
3.3. Absagen bei Einzelanlass
Absagen von Einzelanlässen durch den Kunden werden bis 20 Tage vor dem Einsatz ohne Kostenentschädigung in schriftlicher Form akzeptiertBei Absagen unter den 20 Tagen werden je nach Anlassgrösse und Vorbereitungsaufwand zwischen 10 und 50% der vertraglich vereinbarten Secure-Vertrag in Rechnung gestellt.
4. Abrechnung und Zuschläge
4.1. Abrechnung
Die Abrechnung der Secure-Sicherheitsdienste erfolgt immer direkt nach dem Einsatz oder gemäss Abmachung im Secure- Vertrags
4.2. Besondere Zuschläge
Dienste die an 24,25. und 26. Dezember werden mit einem Zuschlag von CHF 12 pro Stunde, Dienste am 31. Dezember mit einem Zuschlag von CHF 20pro Stunde (exklMWST) verrechnet.
4.3. Vorauszahlung und Sicherheit
Ist Secure-Sicherheitsdienste durch die Inkasso-Datenbank
auf Negative Einträge gestossen,dass der Kunde die Zahlungsbedingungen SecureVertrags gemäss der Datenbank nicht erfüllt werden könnten,kann die Secure-Sicherheitsdienste durch eine Vorauszahlung verlangenWird diese Vorauszahlung nicht in Frist bezahlt oder schriftlich mittgeteilt kann Secure-Sicherheitsdienste den Vertrag Fristlos auflösen und 10% des Betrags in Rechnung gestellt werden.
5. Risiko und Sicherheit
5.1. Diensteinsätze
Securepersonal werden immer zu zweit eingesetzt um einen richtigen Selbstschutz zu erzielen. Die eingesetzten Mitarbeiter entscheiden dabei nach eigenem Verantwortetem ermessen wie weit sie selbständig agieren und treffen können bei starker Bedrohung die nötigen Schritte zum eigenen Schutz.
Bei Grösseren Diensten ist immer ein Einsatzleiter vor Ort
Um die Kommunikation von Mitarbeiter und des Kundes sicherzustellen und leitet den ganzen Dienst und ist der Verantwortlicher des Betreffenden Dienstes.
5.3. Bewaffnung
Die Secure-Sicherheitsdienste Personal ist mit Standardbewaffnung Einsatzgurt mit Handschellen,
Pfeffer-spray/-Pistolen, Schnittschutzhandschuhe und den PMS PR24 SchlagstockSchusswaffen werden nur bei Einsätzen auf Verlangen des Auftraggebers getragen. Unsere Mitarbeiter sind an Ihren Waffen und Ihrem tragenden Material bestens ausgebildet und besitzen entsprechende Waffentragscheine.
6. Schlussbestimmungen
Keine Partei darf ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand ist Bern.
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Bern, 01 Oktober 2010